Wichtige Versicherungs Hinweise
Alle Versicherungen sind bei Verstössen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Diebstahl oder
Schäden des Fahrzeugs, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis und den Vorschriften
des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz (auch nicht durch die CDR oder CDW-Plus).
Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden
entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit
Salzwasser zusammenhängen, die durch das Befahren von Stränden entsanden sind oder
wenn das Fahrzeug im
Wasser liegen bleibt.
Insassen und Personenschäden sind nicht versichert, auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder
Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten
Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlicher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden,
sollten
keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für
Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter wenn:
- Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder
Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden an Dach/-aufbauten
- Schäden, die durch Überhitzung der Bremsen oder Kupplung entstanden sind
- Schäden, die entstehen weil der Reifendruck falsch ist
- Schäden durch Unfälle, die vom Vermieter nicht unverzüglich der Polizei gemeldet wurden
- Schäden durch mutwillige Zerstörung/Beschädigung
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen bzw. Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird
(Überhitzung, Frostschäden ) bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Kosten anfallen für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters
steckengeblieben sind
- Reparatur- und Abschleppkosten anfallen durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
- andere, als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
- Parken und vom Mieter unbeaufsichtigtes Abstellen des Mietfahrzeugs in den Städten Montreal, Quebec, Ottawa
und New York City und daraus resultierende Diebstähle des Fahrzeugs, es besteht kein Versicherungsschutz bei
Diebstahl im Stadtgebiet von Montreal, Quebec City, Ottawa und New York.
Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben,
Bussgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch
Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitung-
en oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält
sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr in Höhe von CA$ 25 nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen
Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäck-
versicherung wird daher empfohlen. |
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